Was wird durch eine Datenschutzaufsichtsbehörde eigentlich überprüft

Was und wie geprüft wird, entscheidet die jeweilige Aufsichtsbehörde nach eigenem Ermessen. Entweder anlassbezogenen und zwar aufgrund entsprechender Beschwerden oder aber auch nicht anlassbezog vermutlich nach dem Zufallsprinzip.

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Was und wie geprüft wird, entscheidet die jeweilige Aufsichtsbehörde nach eigenem Ermessen. Entweder anlassbezogenen und zwar aufgrund entsprechender Beschwerden oder aber auch nicht anlassbezog vermutlich nach dem Zufallsprinzip. Dieser Fragebogen wurde als so genannte "Querschnittsprüfung DSGVO" veröffentlicht. Anhand der Fragen 1-10 können Sie überprüfen, ob Sie einer Querschnittsprüfung nach DSGVO standhalten könnten.

 

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