Privacy Shield

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes, entsprechend der Pressemitteilung Nr. 91/20 vom 16. Juli 2020, ist der "Privacy Shield" ungültig. Mit seinem am 16. Juli 2020 verkündeten Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass die Prüfung des Beschlusses 2010/87 über Standardvertragsklauseln anhand der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht ergeben hat, was seine Gültigkeit berühren könnte.

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Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes, entsprechend der Pressemitteilung Nr. 91/20 vom 16. Juli 2020, ist der "Privacy Shield" ungültig. Mit seinem am 16. Juli 2020 verkündeten Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass die Prüfung des Beschlusses 2010/87 über Standardvertragsklauseln anhand der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht ergeben hat, was seine Gültigkeit berühren könnte.
Den "Privacy Shield" Beschluss 2016/1250 erklärt er hingegen für ungültig. Der Europäische Gerichtshof prüfte die Gültigkeit des "Privay Shield" - Beschlusses 2016/1250 anhand der Anforderungen der DSGVO im Licht der Bestimmung der Charta, die die Beachtung des Privat-im Familienlebens, den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verbürgen. 
Er kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Kommission im Privacy Shield-Beschluss 2016/1250 bewerteten Einschränkungen des Schutzes personenbezogener Daten, die sich daraus ergeben, dass die amerikanischen Behörden nach dem Recht der Vereinigten Staaten auch solche Daten, die aus der Union in dieses Drittland übermittelt werden, zugreifen und sie verwenden dürfen, nicht dergestalt geregelt sind, dass damit Anforderungen erfüllt werden, die den im Unionsrecht nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestehenden Anforderung der Sache nach gleichwertig wären, da die auf die amerikanischen Rechtsvorschriften gestützten Überwachungsprogramme nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sind. Damit hat der Europäische Gerichtshof die Privacy Shield- Vereinbarung gekippt. Damit ist die Datenübertragung persönlicher Daten von der EU in die USA in vielen Fällen illegal. In dem Verfahren ging es um Serviceanbieter wie Facebook, Google, Microsoft, Apple und Yahoo mit vielen Nutzern in der EU. Um Bußgelder zu vermeiden, sind Unternehmen deshalb dringend darauf angewiesen, entsprechend dieser Entscheidung Maßnahmen zu ergreifen, die das Verhängen von Bußgeldern verhindert.

gez.
Michael Menzel
Rechtsanwalt
Fachkraft Datenschutz
Datenschutz-Auditor