Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde zwischenzeitlich beschlossen. Das Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Was hat das mit Datenschutz zu tun?

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Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde zwischenzeitlich beschlossen. Das Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Was hat das mit Datenschutz zu tun?


Der sachliche Anwendungsbereich § 2p HinSchG bezieht den Schutz personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Verordnung EU 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 EG ausdrücklich mit ein. Das bedeutet also auch datenschutzrechtliche Verstöße fallen unter dieses Gesetz. Ein Unternehmen, das sich immer noch nicht auf die Datenschutzgrundverordnung eingestellt hat, wird es künftig noch schwerer haben, sich vor Bußgeldern oder aber Schadensersatzansprüche zu schützen.