DSGVO: Bußgeldverfahren in Thüringen wegen Datenschutzverstoß

Eine riesige Anzahl von Nutzerdaten sind nunmehr im Netz aufgetaucht, u. a. auch die Passwörter der Nutzer. Das teilt u. a. das Handelsblatt in seiner Onlineausgabe vom 25.01.2019 mit. Wer glaubt, davon betroffen zu sein, sollte deshalb schnellstmöglich überprüfen, ob seine E-Mail-Adresse gehackt wurde. Geprüft werden kann das unter anderem über den Online-Sicherheitscheck „Identity Leak Checker".

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Rechtsanwalt Michael Menzel, Erfurt weist darauf hin, dass ausweislich einer Pressemitteilung der Thüringischen Landeszeitung am 23.01.2019 bereits 65 Bußgeldverfahren in Thüringen durch den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz im Jahr 2018 eingeleitet worden sind. Es wurden hier Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 EUR verhängt. In einem Fall wurden Daten ohne Einwilligung der Betroffenen weitergegeben. Zum anderen ging es wohl um eine unzulässige Videoüberwachung. Nach Art. 6 DSGVO hat der Verantwortliche vor der Verarbeitung eine so genannte Rechtmäßigkeitsprüfung durchzuführen. Zur Verarbeitung zählt unter anderem das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen und die Speicherung und selbstverständlich auch die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche muss deshalb, bevor er die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vornimmt, u. a. die entsprechende Rechtmäßigkeitsprüfung durchführen. Beruft sich der Verantwortliche auf eine Einwilligung und wird im Rahmen einer Überprüfung festgestellt, dass eine solche Einwilligung nicht den Vorgaben des Art. 7 DSGVO entspricht, kann es schnell dazu führen, dass die Aufsichtsbehörde Anstoß daran nimmt, dass die Verarbeitung nicht rechtmäßig ist, mit der Folge, dass entsprechende Bußgelder verhängt werden können. Unternehmen die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten deshalb großen Wert auf die Rechtmäßigkeitsprüfung legen. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite www.mak-anwaltskanzlei.de. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Menzel, Erfurt