DSGVO - Videoüberwachung kann rechtswidrig sein

Rechtsanwalt Menzel, Erfurt teilt mit, wenn bei einer Videoüberwachung die Videoaufnahmen drahtlos an eine Zentrale übermittelt werden, ist für eine sichere Übertragung der Daten im Rahmen der technischen und organisatorischen Maßnahmen (POM) Sorge zu tragen.

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Rechtsanwalt Menzel, Erfurt teilt mit, wenn bei einer Videoüberwachung die Videoaufnahmen drahtlos an eine Zentrale übermittelt werden, ist für eine sichere Übertragung der Daten im Rahmen der technischen und organisatorischen Maßnahmen (POM) Sorge zu tragen. Für eine sichere Übertragung müssen die Daten so verschlüsselt werden, dass sie an keiner Stelle des Übertragungsweges von Unbefugten mit gelesen werden können. Findet eine solche erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht statt, ist die Videoüberwachung rechtswidrig, weil dann eine angemessene Sicherheit der dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten der Betroffenen nicht gewährleistet ist. Personenbezogene Daten dürfen nur in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet. Darin eingeschlossen ist der Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie die Verschlüsselung dieser Daten. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei der dafür vorgesehenen verantwortlichen Stelle. Sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht eingehalten bzw. können auch nicht nachgewiesen werden, ist die Maßnahme rechtswidrig.