DSGVO - E-Mail-Adressen und Passwörter im Internet veröffentlich

Eine riesige Anzahl von Nutzerdaten sind nunmehr im Netz aufgetaucht, u. a. auch die Passwörter der Nutzer. Das teilt u. a. das Handelsblatt in seiner Onlineausgabe vom 25.01.2019 mit. Wer glaubt, davon betroffen zu sein, sollte deshalb schnellstmöglich überprüfen, ob seine E-Mail-Adresse gehackt wurde. Geprüft werden kann das unter anderem über den Online-Sicherheitscheck ?Identity Leak Checker".

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Eine riesige Anzahl von Nutzerdaten sind nunmehr im Netz aufgetaucht, u. a. auch die Passwörter der Nutzer. Das teilt u. a. das Handelsblatt in seiner Onlineausgabe vom 25.01.2019 mit. Wer glaubt, davon betroffen zu sein, sollte deshalb schnellstmöglich überprüfen, ob seine E-Mail-Adresse gehackt wurde. Geprüft werden kann das unter anderem über den Online-Sicherheitscheck ?Identity Leak Checker".


Verantwortliche im Sinne der DSGVO aber auch Auftragsverarbeiter, Art. 28 DSGVO sind dabei besonderen Gefahren ausgesetzt, da sie verpflichtet sind, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 25 DSGVO zu treffen, um derartige Datenpannen zu vermeiden. Die Unternehmer, die sich bislang nicht ausreichend um den Datenschutz (DSGVO) bemüht haben und von diesem Datenleck betroffen sind, riskieren nunmehr erhebliche Bußgelder, wie der Fall "knuddel.de" bereits gezeigt hat. Unternehmensberatung Datenschutz muss deshalb ein fester Bestandteil eines jeden Unternehmens sein, meint Rechtsanwalt Michael Menzel, Erfurt.