Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien

Im Rahmen der Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurde am 05.09.2018 in Düsseldorf beschlossen, dass Parteien als nichtöffentliche Stellen grundsätzlich Normadressaten der DSGVO sind und damit der Aufsicht der Aufsichtsbehörden unterliegen.

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Im Rahmen der Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurde am 05.09.2018 in Düsseldorf beschlossen, dass Parteien als nichtöffentliche Stellen grundsätzlich Normadressaten der DSGVO sind und damit der Aufsicht der Aufsichtsbehörden unterliegen. Eine mögliche Berücksichtigung ihres besonderen Status im Rahmen der Gesetzesanwendung bleibt davon unberührt.

Mitgeteilt von Michael Menzel