Das Amtsgericht Wertheim hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2019, Az.1 C 66/19 (bestätigt durch LG Mosbach, 27.01.2020, Az. 5 T 4/20) eine für Verbraucher und auch Unternehmer sehr interessante Entscheidung gefällt. Im Vorliegenden ging es darum, dass die Klägerin zuvor Auskunft über die personenbezogenen Daten von der Beklagten gefordert hatte, insoweit hatte sie von ihrem Recht nach Art. 15 DSGVO Gebrauch gemacht. Die Beklagte war in diesem Zusammenhang rechtskräftig zur Auskunftserteilung verurteilt worden.
Die DSGVO schützt die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Um diesen Schutz zu erreichen, sieht die DS-GVO zahlreiche sogenannte Betroffenenrechte vor, die die Betroffenen in die Lage versetzen soll, zu wissen, wer welche Informationen über sie, zu welchem Zweck gespeichert hat und wie er sie nutzt.
Das Amtsgericht Wertheim hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2019, Az.1 C 66/19 (bestätigt durch LG Mosbach, 27.01.2020, Az. 5 T 4/20) eine für Verbraucher und auch Unternehmer sehr interessante Entscheidung gefällt. Im Vorliegenden ging es darum, dass die Klägerin zuvor Auskunft über die personenbezogenen Daten von der Beklagten gefordert hatte, insoweit hatte sie von ihrem Recht nach Art. 15 DSGVO Gebrauch gemacht. Die Beklagte war in diesem Zusammenhang rechtskräftig zur Auskunftserteilung verurteilt worden.
Die DSGVO schützt die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Um diesen Schutz zu erreichen, sieht die DS-GVO zahlreiche sogenannte Betroffenenrechte vor, die die Betroffenen in die Lage versetzen soll, zu wissen, wer welche Informationen über sie, zu welchem Zweck gespeichert hat und wie er sie nutzt.
Abmahnung durch die Kanzlei RAAG Dikgrios/Google Fonts
Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung erhalten durch die Kanzlei Raag aus Meerbusch. Der Auftraggeber der Kanzlei behauptet, er wäre auf der Internetseite gewesen und unsere Mandantschaft hätte seine IP-Adresse dazu benutzt, diese an den Internetkonzern Google durch Nutzung von Google Fonts weiterzuleiten. Im weiteren Verlauf macht er Ansprüche auf Löschung, Auskunft und Schadensersatzansprüche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung geltend. Den Anspruch auf Schadensersatz stützt er auf Art. 82 Abs. 1 DSGVO.
Widerspruch gegen die Verwendung der elektronischen Postadresse (E-Mail) zum Zwecke der Übersendung von Werbung, Amtsgericht München, Urteil vom 5. August 2022, Az. 142 C 1633/22
Wer kennt es nicht? Man erhält Werbung über seine E-Mail-Adresse, ohne, dass man jemals zuvor dem Übermittelnden seine Einwilligung erteilt hat. Das Amtsgericht München hat nunmehr in der Frage entschieden, ob dem Betroffenen (Kläger) ein Anspruch auf Unterlassung der Übersendung von Werbe-E-Mails zusteht.
Das Amtsgericht Wertheim hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2019, Az.1 C 66/19 (bestätigt durch LG Mosbach, 27.01.2020, Az. 5 T 4/20) eine für Verbraucher und auch Unternehmer sehr interessante Entscheidung gefällt. Im Vorliegenden ging es darum, dass die Klägerin zuvor Auskunft über die personenbezogenen Daten von der Beklagten gefordert hatte, insoweit hatte sie von ihrem Recht nach Art. 15 DSGVO Gebrauch gemacht. Die Beklagte war in diesem Zusammenhang rechtskräftig zur Auskunftserteilung verurteilt worden.
WeiterlesenDer Bundesgerichtshof hat sich in der zitierten Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wie weit der Anspruch auf Auskunftserteilung geht. Im konkreten Fall ging es um Ansprüche gegenüber einer Lebensversicherungsgesellschaft.
Schmerzensgeldanspruch eines Betroffenen aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO (hier 500,00 €) wegen einer verspäteten Datenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO (hier neun Monate nach deren Beantragung) OLG Köln, Urteil 14.07.2022, Az. I 15 U 137/21)
Die Klägerin bat ihren ehemaligen Anwalt um Auskunft, welche personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 15 DSGVO von ihm verarbeitet werden. Der Anwalt wartete neun Monate mit der Auskunftserteilung. Die Klägerin nahm daraufhin unter anderem den Verantwortlichen auf Schmerzensgeld in Anspruch (500,00 €). Das Oberlandesgericht Köln hat nunmehr klargestellt, dass auch ein solcher Verstoß Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen kann.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes, entsprechend der Pressemitteilung Nr. 91/20 vom 16. Juli 2020, ist der "Privacy Shield" ungültig. Mit seinem am 16. Juli 2020 verkündeten Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass die Prüfung des Beschlusses 2010/87 über Standardvertragsklauseln anhand der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht ergeben hat, was seine Gültigkeit berühren könnte.
WeiterlesenDas Arbeitsverhältnis ist beendet und der Arbeitnehmer wünscht, dass seine Abmahnung aus der Personalakte nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelöscht wird. Das Landesarbeitsgericht Sachsen- Anhalt, Az. 5 SA 7/17, hat entschieden, dass der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte besteht und sich der Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO ergibt. Der Anspruch ist nicht wegen § 26 BDSG ausgeschlossen.
Sollte sich die Auffassung der Finnischen Datenschutzbehörde durchsetzen, wonach Gesprächsaufzeichnungen dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO unterliegen, wird es für das eine oder andere Callcenter durchaus schwierig werden, diesen Anforderungen zu entsprechen.
WeiterlesenEine riesige Anzahl von Nutzerdaten sind nunmehr im Netz aufgetaucht, u. a. auch die Passwörter der Nutzer. Das teilt u. a. das Handelsblatt in seiner Onlineausgabe vom 25.01.2019 mit. Wer glaubt, davon betroffen zu sein, sollte deshalb schnellstmöglich überprüfen, ob seine E-Mail-Adresse gehackt wurde. Geprüft werden kann das unter anderem über den Online-Sicherheitscheck „Identity Leak Checker".
WeiterlesenImmaterieller Schadensersatzanspruch bei Verlust über die Hoheit der eigenen Daten wegen der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet für einen Zeitraum von nur wenigen Tagen
Das Landgericht Ravensburg hat ein Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. (EuGH, Gerichtsinformation vom 08.07.2022, C-456/22, celex-Nummer 62022 CN 0456 (zitiert nach Juris))
Was und wie geprüft wird, entscheidet die jeweilige Aufsichtsbehörde nach eigenem Ermessen. Entweder anlassbezogenen und zwar aufgrund entsprechender Beschwerden oder aber auch nicht anlassbezog vermutlich nach dem Zufallsprinzip.
WeiterlesenEine riesige Anzahl von Nutzerdaten sind nunmehr im Netz aufgetaucht, u. a. auch die Passwörter der Nutzer. Das teilt u. a. das Handelsblatt in seiner Onlineausgabe vom 25.01.2019 mit. Wer glaubt, davon betroffen zu sein, sollte deshalb schnellstmöglich überprüfen, ob seine E-Mail-Adresse gehackt wurde. Geprüft werden kann das unter anderem über den Online-Sicherheitscheck ?Identity Leak Checker".
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